Rechnungserklärungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Hier können Sie die
AGB im PDF-Format herunterladen.



Weitere Begriffserklärungen

Stromlieferung
Der Wirkenergieverbrauch wird vom Zähler in Kilowattstunden (kWh) gemessen; beim Doppeltarif (DT) aufgeteilt in Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT), ansonsten im Einheitstarif (ET).
Tarifzeiten
Für ein Stromprodukt mit Einheitstarif bezahlen Sie zu jeder Zeit den selben Preis.
Mit einem Stromprodukt mit Doppeltarif profitieren Sie von Montag bis Sonntag von 21.00 bis 7.00 Uhr vom günstigen Niedertarif.
Wenn Sie die Wochenendvergünstigung (WEV) wählen, profitieren Sie zusätzlich von Samstag 12.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr vom Niedertarif.
Abrechnungsperiode
Zeitdauer Ihres Energiebezuges. Die Daten entsprechen nicht den tatsächlichen Ablesedaten.


Netzprodukt
Das Netzprodukt ist abhängig von Ihrem Stromprodukt und kann nicht frei gewählt werden. Mehr dazu lesen Sie
hier.
Der Preis für das Netzprodukt deckt unsere Kosten für den Bau und Unterhalt des Verteilnetzes, über das die Energie vom Kraftwerk zu Ihnen ins Haus übertragen wird.
SystemdienstleistungenLeistungen, die von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid erbracht und verrechnet werden. Swissgrid trägt die Verantwortung für das Schweizer Übertragungsnetz. Damit werden die Kosten für die Reservehaltung von Energie, den sicheren Netzbetrieb und die Koordination des Höchstspannungsnetzes gedeckt. Der Ansatz 2010 beträgt 0.4 Rp./kWh (gemäss StromVV Art. 22).
Messung und AbrechnungDarin sind die Kosten für die Zählerinfrastruktur, Auslesung, Plausibilitätsprüfung, Messdatenbereitstellung und Abrechnung enthalten. Sie werden pro Messstelle und Monat verrechnet. Der Ansatz richtet sich nach der Messspannung.

Gesetzliche Förderabgabe
Diese Abgabe ist vom Bund vorgegeben und dient der Förderung erneuerbarer Energien. Sie darf maximal 0.6 Rp./kWh betragen und wird vom Bundesamt für Energie jährlich neu festgelegt.
Abgaben an Gemeinden
Bei den Abgaben an Gemeinden handelt es sich um die sogenannten Konzessionsabgaben für die Nutzung von öffentlichem Grund für Netzanlagen. Die Höhe der Abgabe wird von den Gemeinden festgelegt.
Die Abgaben an Gemeinden vom Typ 1 werden pro Monat und Messstelle auf maximal 25 Franken begrenzt und gelten für alle Kunden in den Gemeinden:
Aeschi-Burgäschi, Balm, Bellach, Bettlach, Bolken, Deitingen, Feldbrunnen-St. Niklaus, Flumenthal, Gänsbrunnen, Günsberg, Heinrichswil-Winistorf, Hersiwil, Hubersdorf, Kammersrohr, Niederwil, Oberdorf, Obergerlafingen, Recherswil, Riedholz, Rüttenen, Selzach, Welschenrohr und Zielebach.
Die Abgaben an Gemeinden vom Typ 2 werden allen Kunden erhoben, die am gemeindeeigenen Niederspannungsnetz folgender Gemeinden angeschlossen sind:
Gerlafingen, Kriegstetten, Langendorf, Lommiswil, Luterbach, Subingen und Zuchwil.

Faktor
Bei Wandlermessungen muss zur Ermittlung des Verbrauchs die Differenz vom alten zum neuen Zählerstand in kWh mit dem entsprechenden Zählerfaktor multipliziert werden.

Verbrauch
Differenz Zählerstand alt zu Zählerstand neu in Kilowattstunden
kWh
Kilowattstunden = Masseinheit für Wirkenergie
Beispiel: Eine 100 Watt-Lampe braucht während 10 Stunden Brenndauer 1 kWh - (100 W x 10 h = 1000 Wh = 1 kWh)

Rechtsmittelbelehrung
Bitte zahlen Sie die Rechnung fristgerecht innert 30 Tagen. Anderenfalls müssen wir Ihnen Mahngebühren/Inkassospesen in Rechnung stellen.
